von Prof. Dr. Dr. habil. Peter Thein
In diesem Impfpaß ist von einem Tierarzt, der nicht Besitzer
des jeweiligen Pferdes ist, bestätigt, daß das betreffende
Pferd als Grundimmunisierung gegen Pferdeinfluenza drei Impfungen erhalten
hat. Der Abstand zwischen der ersten und zweiten lmpfung sollte dieser
Verordnung zufolge mindestens 28 Tage, maximal 70 Tage betragen. Die
dritte Impfung muß im Abstand von sechs Monaten nach der zweiten
Impfung erfolgt sein. Erst mit einer derart durchgeführten Grundimmunisierung
sind die Pferde als schutzgeimpft anzusehen. Wiederholungsimpfungen
sollen im Abstand von sechs Monaten, spätestens jedoch im Abstand
von zwölf Monaten durchgeführt werden.
Prinzipiell ist festzustellen, daß die Schutzimpfung gegen die
Pferdeinfluenza allein nicht genügt, um Pferdebestände vor
wichtigen Infektionskrankheiten zu schützen. Über die Influenza
hinaus ist es sinnvoll, resp. erforderlich, Pferde auch gegen die Infektionen
mit Pferdeherpesviren zu impfen sowie vor allem einen belastbaren Immunschutz
gegen Wundstarrkrampf (Tetanus) aufzubauen und, in Abhängigkeit
von der jeweiligen Seuchensituation, die Pferdepopulationen auch gegenüber
der Tollwut durch Schutzimpfungen zu schützen. Auf die richtige
Durchführung dieser Impfungen wird im Folgenden eingegangen.
Die Virusinfektionen der Atemwege zählen zu den infektiösen
Faktorenerkrankungen. Das bedeutet, daß neben bekannten Virus-
und Bakterienarten auch äußere Faktoren, die in erster Linie
aus den Folgen von Streß und mangelnder Hygiene, sowie nicht artgerechter
Haltung, Nutzung und Fütterung bestehen, eine ursächliche
Rolle beim Zustandekommen der Krankheiten spielen. Die wichtigsten Viren.
hierbei sind die Influenzaviren sowie die Herpesviren des Pferdes. Gegen
beide Virusgruppen existieren Impfstoffe, mit denen wirkungsvoll Immunpräventive
betrieben werden kann.
Die klassischen Erreger von Hustenerkrankungen endemischen bis pandemischem
Ausmaßes sind die Pferdeinfluenzaviren der Serotypen Influenza
A - equi l(H7 N7) und Influenza A -equi 2 (H3 N8). Unter dieser Bezeichnung
verbergen sich unterschiedliche Viren mit unterschiedlicher Flexibilität
hinsichtlich der für die Impfstoffe so wichtigen antigenen Struktur.
Seit Jahren sind in Europa keine Infektionen mit Influenza A - equi
1-Viren mehr nachgewiesen worden. Dagegen kursieren in zunehmenden Maße
Influenza A - equi 2-Viren, deren Antigenstruktur sich relativ schnell
verändert. Sie führen bei Pferden innerhalb und außerhalb
Europas zu manifesten Infektionskrankheiten. Die von Impfstoffen mit
alten Influenzavirusantigenen induzierten Antikörper sind nur noch
bedingt oder gar nicht mehr in der Lage, gegen diese neuen Virusstämme
zu schützen. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, die einzusetzenden
Impfstoffe auf ihre aktuellen Influenza A - equi 2 Repräsentanten
zu prüfen.
Zur Verleihung einer belastbaren Immunität gegenüber dieser
wichtigsten Atemwegsinfektion des Pferdes ist dieses in einem permanenten
Impfzyklus zu halten. Dieser beginnt mit der Durchführung der Grundimmunisierung
im fünften Lebensmonat des Fohlens oder noch später. Die Grundimmunisierung
besteht aus zwei Impfungen im Abstand von sechs bis acht Wochen und
muß gefolgt sein von einer dritten lmpfung ein halbes Jahr nach
der zweiten Impfung. Dann erst sprechen wir von einer abgeschlossenen
Grundimmunisierung.
Wichtig ist, die Fohlen nicht zu früh zu impfen, da zum einen mütterliche
Antikörper aus dem Kolostrum von geimpften Stuten oder von Influenza-infizierten
Stuten, über den sechsten Monat hinaus im Fohlen persistieren und
den Impferfolg gefährden können. Zum anderen reagieren Fohlen
jenseits des 6. Lebensmonats auf Impfungen mit inaktivierten Antigenen
mit einer besseren Antikörperbildung als jüngere Fohlen. Die
dritte Impfung als Teil der Grundimmunisierung ist auch deshalb erforderlich,
da die Influenza A - equi 2-Serotypen von einer geringen Immunogenität
sind und diese dritte Impfung zur Steigerung der Antikörperbildung
erforderlich ist. Dringend sind Wiederholungsimpfungen im Abstand von
sechs Monaten zu empfehlen.
Die Impfempfehlung mancher Impfstoffhersteller, die auch bedauerlicherweise
in die o.a. Impfvorschrift für Turnierpferde Einzug gefunden hat,
basiert auf deren Aussagen, daß sie mit ihren Impfstoffen einen
über l2 Monate belastbaren Impfschutz erzielen könnten. Da
hierbei jedoch gleichzeitig die Empfehlung gegeben wird, "bei besonderer
Gefährdung" alle sechs Monate zu impfen, impliziert dies,
daß in jedem Falle ein besserer Schutz durch halbjährliche
Impfungen erzielt wird. Für einen sicheren Schutz der Pferdepopulation
kann nur dieses Impfintervall empfohlen werden. Desgleichen ist es unerläßlich,
alle Pferde eines Bestandes zu impfen, nicht nur z. B. das einzelne
Turnierpferd, da erst der Populationsschutz einen Schutz vor seuchenhafter
Ausbreitung der Pferdeinfluenza gewährleistet. Etwa 80 °/ der
Pferde müssen hierfür immunologisch geschützt sein.
Wie bereits angedeutet, können nur die Impfstoffe einen verläßlichen
Schutz bieten, in denen die jeweils aktuellen Virusstämme enthalten
sind. Die klinisch manifeste Influenza wird in erster Linie durch Influenza
A-equi-2-Viren verursacht, deren antigene Veränderungen haben in
den letzten 20 Jahren zu neuen Virusstämmen geführt haben.
In den Impfstoffen Duvaxyn/ IE plus sowie Prevacun z. B. sind diese
aktuellen Virusstämme derzeit schon enthalten, so daß diese
Vakzinen momentan als die aktuellsten zu empfehlen sind. Für den
Impfstoff Resequin ist die Aktualisierung mit diesen Antigenen vorgesehen.
In Zukunft werden alle Hersteller von Influenzaimpfstoffen dafür
Sorge tragen müssen, daß ihre Impfstoffe die jeweils aktuellsten
Impfantigene enthalten. Bis dies erreicht ist, gilt infolge von Kreuzschutz
unterschiedlicher Quantität zwischen den einzelnen A 2 Stämmen,
daß ältere Pferde (älter als 6 Jahre), die über
Jahre konsequent gegen die alten Influenza A 2-Stämme vakziniert
wurden, ohne erneute Grundimmunisierung mit den o.a. neuen Impfstoffen
weiterhin geimpft werden können. Dies gilt nicht für junge
Pferde (jünger als 6 Jahre) oder erst seit wenigen Jahren geimpfte
Pferde. Bei diesen muß bei Wechsel des Impfstoffes, zur Verleihung
eines belastbaren Impfschutzes wieder mit der Grundimmunisierung begonnen
werden.
Turnierpferde reisen viel und sind, wie alle Leistungssportler, einer
Vielzahl von Streßsituationen ausgesetzt. Innerhalb der Sportsaison
kommen sie häufig mit Pferden aus anderen Beständen, Ländern
und Kontinenten zusammen und tauschen mit diesen die unterschiedlichsten
Krankheitserreger aus. Diese permanente Gefahr der Ansteckung wird dadurch
vergrößert, daß das Turnierpferd in der Regel in Folge
des Einflusses diverser Streßfaktoren in seiner immunologischen
Abwehr geschwächt sein kann. Die Folge dieser Faktorenkombination
ist, daß gehäuft Infektionskrankheiten auftreten, die über
das betroffene Turnierpferd hinaus weitere Pferde seiner Umgebung, vor
allem auch die seines Herkunftbestandes, gefährden können.
Hier stehen wiederum die Infektionen der Atemwege an vorderster Stelle.
Neben den Influenzaviren, spielen die Herpesviren des Pferdes hierbei
eine besondere Rolle. Den meisten Herpesviren der Pferde ist eigen,
daß sie nach der ersten Infektion latent im infizierten Tier erhalten
bleiben. Das Pferd, das einmal infiziert ist, bleibt dies über
längere Zeiträume, vielleicht sogar ein Leben lang. Unter
Streß werden diese Viren ausgeschieden und können dabei sowohl
das betroffene Tier als auch weitere Pferde, die vom virusausscheidenden
Pferd angesteckt werden, erkranken lassen. Streß aktiviert diese
latent infizierenden Viren mit der Folge der Ausscheidung der Erreger
in die Umgebung des betroffenen Pferdes. Zur sinnvollen Präventive
von Atemwegsinfektionen gehört neben der Impfung mit Pferdeinfluenzaimpfstoffen
auch die Impfung mit Equinen Herpesviren der Typen EHV 1 und EHV 4.
Aus diesem Grunde wurden Kombinationsimpfstoffe entwickelt, in denen
neben den Influenzaviren auch diese Herpesviren enthalten sind. Darüber
hinaus gibt es Einzelimpfstoffe (mono- und bivalent), in denen nur die
Pferdeherpesviren EHV 1 und/oder EHV 4 in inaktivierter Form vorliegen.
Beide Impfstoffarten können für die Anwendung in der Praxis
empfohlen werden. Mit derartigen Impfstoffen sollten Fohlen ebenfalls
erstmals im Alter des 5. Lebensmonates grundimunisiert werden, wobei
die 2. Impfung im Abstand von 6 - 8 Wochen nach der ersten Impfung durchgeführt
wird. 6 Monate nach der 2. Impfung erfolgt die 3. Impfung zum Abschluß
der Grundimunisierung. Wiederholungsimpfungen werden in 6-monatigem
Intervall durchgeführt. Somit besteht der gleiche Impfrhythmus
wie bei Einsatz von Influenzaimpfstoffen. Auch für die Anwendung
von Kombinationsimpfstoffen, die Influenza- und Herpesviren enthalten,
gilt dieses Impfschema. Wie bei der Impfung gegen die Pferdeinfluenza
sind auch hier alle Pferde eines Bestandes unter permanentem Impfschutz
zu halten. Erst dadurch ist ein Schutz vor klinisch manifester Neuinfektion
sowie den klinischen Folgen der Reaktivierung der latenten Infektion
zu erwarten. Ein weiterer Grund für die Impfung aller Pferde eines
Bestandes ist die Tatsache, daß geimpfte Pferde innerhalb der
angesprochenen Reaktivierung latenter Herpesvirusinfektionen deutlich
weniger Virus in ihre Umgebung ausscheiden, als nicht geimpfte Pferde.
Erst über den angestrebten Populationsschutz mit der Folge der
Ausverdünnung der Virusmengen im Bestand ist eine Unterbrechung
der Infektionskette zu erwarten.
Beide Vertreter der Pferdeherpesviren (EHV 1- und EHV 4) sind in der
Lage, einen Abort bei der tragenden Stute auszulösen. Dieser Abort
ist als eine individuelle Komplikation der EHV-Infektion anzusehen.
Eine Bekämpfung des Virusabortes durch Schutzimpfung ist ebenfalls
möglich. Auch hier gilt, daß alle Equiden des jeweiligen
Bestandes, nicht nur dessen Zuchtstuten zu impfen sind. Für diese
Impfung eignen sich sowohl die besprochenen Impfstoffe auf der Basis
von inaktivierten Pferdeherpesviren als auch der einzige noch vorhandene
Lebendimpfstoff (Prevaccinol), in dem allerdings nur das Herpesvirus
des Typ 1 (EHV 1) in biologisch gewandelter und vermehrungsfähiger
Form vorliegt. Es gelten für den Einsatz sowohl der Impfstoffe
auf der Basis der inaktivierten Viren als auch auf der Basis des biologisch
gewandelten Virus prinzipiell die besprochenen Termine für die
Impfung von Fohlen.
Den Empfehlungen des Herstellers des Lebendimpfstoffes folgend, können
Fohlen mit dieser Vakzine schon ab dem 3. Lebensmonat geimpft werden.
Sie sollen dann im Abstand von 8 Wochen 2 Impfungen zur Grundimmunisierung
erhalten. Bei ihnen, ebenso wie bei nichttragenden Pferden, erfolgen
die Wiederholungsimpfungen in 9-monatigem Intervall. Die Zuchtstute
wird, beginnend mit ihrer ersten Trächtigkeit, jeweils im 4. bis
8. Monat jeder Trächtigkeit geimpft. Wie angeführt, ist durch
Einsatz der Herpesvirusimpfstoffe auf Basis inaktivierter Viren mit
den dort genannten Impfintervallen oder dem Kombinationsimpfstoff (Herpes
+ Influenza) auch die Präventive des Virusaborts möglich.
Von Durchführung und Impfkalender her ist dies einfacher als bei
Einsatz eines separaten Lebendimpfstoffes. Der Immunschutz entspricht
sich. Speziell bei der Bekämpfung des Virusaborts durch Immunpräventive
kommt begleitenden Maßnahmen zur Verringerung der Erregermengen
im Bestand und damit in erster Linie hygienischen Maßnahmen vorrangige
Bedeutung zu.
Der Erreger des Wundstarrkrampfes (Clostridium tetani) lebt immer in
der Umgebung des Pferdes und ist in infektionstüchtigem Zustand
ständig präsent. Die Schutzimpfung gegen den Wundstarrkrampf
ist eine der wirkungsvollsten Schutzimpfungen in der Pferdemedizin,
jedes Pferd sollte aufgrund der permanenten Infektionsgefahr gegen Tetanus
schutzgeimpft sein. Diese Schutzimpfung ist die einzige vorbeugende
Maßnahme, um das Pferd vor dem häufig tödlich verlaufenden
Wundstarrkrampf zu schützen. Zur Schutzimpfung stehen Tetanustoxoidimpfstoffe
als Monoimpfstoffe sowie in Kombination mit Influenzaimpfstoff zur Verfügung.
Das Fohlen aus einer ordnungsgemäß gegen Tetanus geimpften
Mutterstute erhält über deren Kolostrum Antikörper, die
etwa bis zum 6. Lebensmonat persistieren und einen Immunschutz verleihen.
Werden Fohlen im Alter des 6. Lebensmonates grundimmunisiert, reagieren
sie mit einer Immunantwort, die Schutz über die Dauer eines weiteren
Jahres verleiht. Für die Praxis leitet sich daraus die Empfehlung
ab, dafür zu sorgen, daß Zuchtstuten über entsprechende
Tetanuskolostralantikörper verfügen, d.h., daß sie ordnungsgemäß
geimpft werden und daß mit dem Beginn der aktiven Immunisierung
von Fohlen aus diesen Stuten bis zu deren 6. Lebensmonat zu warten ist.
Das Intervall zwischen den beiden Impfungen der Grundimmunisierung bei
Fohlen sollte dann etwa 10 Wochen betragen. Die erste Wiederholungsimpfung
erfolgt ein Jahr nach dieser Grundimmunisierung, weitere Schutzimpfungen
erfolgen in 2jährigem Intervall. Ein Einsatz von Kombinationsimpfstoffen,
in denen Influenza und Tetanustoxoid gleichzeitig vorliegen, kann nur
begrenzt empfohlen werden. Es handelt sich hierbei um unterschiedlich
immunogene Impfantigene, die völlig unterschiedliche Impfintervalle
bedingen. Bestenfalls können derartige Vakzinen zur Grundimmunisierung
der Fohlen verwendet werden, danach kaum noch. Die Halbwertszeit des
Antitetanustoxin im Organismus beträgt nach ordnungsgemäß
durchgeführter Impfung 6 - 12 Jahre. Zu häufige Impfungen,
wie sie in der Pferdepraxis bei Einsatz dieser Kombinationsimpfstoffe
immer noch angetroffen werden, sind überflüssig und bergen
nur das Risiko der Sensibilisierung in sich.
Die Tollwuterkrankung beim Pferd ist ein individuelles Ereignis, da
nur das vom infizierten Fleischfresser (Fuchs, Hund) gebissene Pferd
erkrankt, die Infektion per Kontakt jedoch nicht auf weitere Pferde
überträgt. Pferde in Weidehaltung mit Tollwutexposition, speziell
bei Offenhaltung, sollten gegen Tollwut schutzgeimpft werden. Es bleibt
dem Tierhalter unbenommen, nur einzelne Tiere impfen zu lassen. Ein
Populationsschutz ist aufgrund der genannten epizootiologischen Situation
im Vergleich z. B. zu den Infektionen der Atemwege nicht erforderlich.
Für die Impfung dürfen nur Impfstoffe auf der Basis von inaktiviertem
Virus eingesetzt werden. Fohlen können ab dem abgeschlossenen 4.
Lebensmonat zu jedem Zeitpunkt in ein Immunisierungsprogramm einbezogen
werden. Zur Erzielung eines belastbaren Impfschutzes für die Dauer
eines Jahres - auch beim Erstimpfling - genügt eine einzige Impfung
pro Jahr. Nach diesem Schema geimpfte Mutterstuten geben über ihr
Kolostrum genügend Antikörper ab, um damit die Fohlen bis
zu deren Impfalter zu schützen. Es empfiehlt sich, Pferde drei
bis vier Wochen vor der Weidesaison impfen zu lassen, damit sie schon
geschützt auf die Weide kommen. Die postinfektionelle Impfung ist
in Deutschland generell verboten.
Vorschlag für einen Impfplan beim Pferd
Anmerkung: Werden erwachsene Pferde zum erstenmal geimpft, gelten die gleichen zeitlichen Abstände wie für Fohlen. Die Zuchtstuten sollten, wenn sie als Fohlen und junge Pferde nach diesem Plan geimpft wurden, im letzten Trimester geboostert werden, um genügend Kolostralantikörper für das Fohlen zu bilden. Zeitgleicher Einsatz mehrerer Impfstoffe sollte vermieden werden. Zwischen einzelnen Impfungen sollte der Abstand etwa 14 Tage betragen. Die Angaben zum Einsatz von Herpesimpfstoffen (lebend oder inaktiviert) bei der Zuchtstute sind als Alternative zu sehen. |