Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten
Diese Leitlinien führen u. a. näher aus, welche Anforderungen an eine tierschutzgerechte Haltung von Pferden nach § 2 des Tierschutzgesetzes zu stellen sind. Leitlinien können im Gegensatz zu Verordnungen ausführlicher sein, wichtige Details und auch Begründungen enthalten. Sie sollen den Tierhaltern als Eigenkontrolle dienen und den zuständigen Behörden die Entscheidung über vorgefundene Sachverhalte erleichtern. Die zuständigen Behörden können für erforderliche Anordnungen nach § 16a des Tierschutzgesetzes die Leitlinen zu Grunde legen und sich bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, ebenso wie die Tierhalter, auf diese berufen.
1. Allgemeine Hinweise
Diese Leitlinien führen u. a. näher aus, welche
Anforderungen an eine tierschutzgerechte Haltung von Pferden nach § 2 des
Tierschutzgesetzes zu stellen sind. Leitlinien können im Gegensatz zu
Verordnungen ausführlicher sein, wichtige Details und auch
Begründungen enthalten. Sie sollen den Tierhaltern als Eigenkontrolle
dienen und den zuständigen Behörden die Entscheidung über
vorgefundene Sachverhalte erleichtern. Die zuständigen Behörden
können für erforderliche Anordnungen nach § 16a des
Tierschutzgesetzes die Leitlinen zu Grunde legen und sich bei gerichtlichen
Auseinandersetzungen, ebenso wie die Tierhalter, auf diese berufen.
Den Leitlinien wurden die von der Deutschen Reiterlichen
Vereinigung (FN) e. V. und der Deutschen Veterinärmedizinischen
Gesellschaft e. V. erarbeiteten Richtlinien zur Beurteilung von
Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten" (März 1991) und die von
der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V. erstellten
Mindestanforderungen an die Sport- und Freizeitpferdehaltung unter
Tierschutzgesichtspunkten" zu Grunde gelegt und weiterentwickelt.
1.1 Grundsätzliches
Das Pferd steht seit 5000 Jahren unter dem züchterischen
Einfluß des Menschen. In seinem Verhalten und hinsichtlich seiner
Ansprüche hat es sich dennoch nicht wesentlich verändert.
Nach § 2 des Tierschutzgesetzes muß, wer ein Tier
hält, es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen
ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, und er darf die
Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so
einschränken, daß ihm Schmerzen, vermeidbare Leiden oder
Schäden zugefügt werden.
Die Häufigkeit von Erkrankungen und Dauerschäden beim
Pferd läßt darauf schließen, daß diesen Bestimmungen
nicht immer ausreichend entsprochen wird und auch eine tierschutzgerechte
Nutzung vielfach nicht gegeben ist.
Diese Situation läßt sich nur verbessern, wenn
Fehler in der Haltung und Nutzung`) vermieden und diese Leitlinien sowie die
Leitlinien Tierschutz im Pferdesport erfüllt werden.
1.2 Vermeidung von Schmerzen, Leiden und Schäden
Nach § 1 des Tierschutzgesetzes darf niemand einem Tier
ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Ställe, Stalleinrichtungen und Einfriedungen für
Auslauf und Weiden sowie Gegenstände, mit denen die Pferde in
Berührung kommen, müssen aus gesundheitsunschädlichem Material
bestehen und so beschaffen sein bzw. angewendet werden, daß sie bei
Pferden nicht zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden
führen können.
Bei Erkrankung oder Verletzung eines Pferdes ist rechtzeitig
ein Tierarzt hinzuzuziehen.
1.3 Soziale Kontakte
Pferde sind in Gruppen lebende Tiere, für die soziale
Kontakte unerläßlich sind. Fehlen diese Kontakte, können im
Umgang mit ihnen Probleme entstehen und Verhaltensstörungen auftreten. Das
Halten eines einzelnen Pferdes ohne Kontakte zu Artgenossen oder anderen
Tieren, die als soziale Partner geeignet sind, ist nicht verhaltensgerecht. Je
weniger soziale'Kontakte zu Pferden oder anderen Tieren gegeben sind, desto
mehr ist das Pferd auf Kontakte zum Menschen und auf sinnvolle
Beschäftigung angewiesen*). Sowohl bei Gruppenhaltung als auch bei
Einzelaufstallung ist auf das soziale Gefüge und die Verträglichkeit
der Pferde Rücksicht zu nehmen.
Das Haltungssystem soll die Kontaktmöglichkeiten zwischen
den Pferden so wenig behindern, wie es der Nutzungszweck und die
Verträglichkeit der einzelnen Pferde erlauben. Bei Einzelaufstallung ist
mindestens der Sicht-, Hör- und Geruchskontakt zwischen den Tieren
sicherzustellen. Einschränkungen sind bedingt zulässig bei Pferden,
die sich eindeutig als unverträglich erweisen oder wenn Gefahr für
die Gesundheit der Pferde besteht. Darüber hinaus sollen Pferde, die
während der Entwicklungsgeschichte als Fluchttiere nur durch stetige
Wachsamkeit und Erkundung der Umgebung überleben konnten, am Geschehen im
Haltungsumfeld teilhaben können.
Fohlen und Jungpferde dürfen aus Gründen ihrer
sozialen Entwicklung nicht einzeln gehalten werden und müssen in Gruppen
aufwachsen.
1.4 Körperpflege
Sinnvolle Körperpflege ist für das Wohlbefinden des
Pferdes unerläßlich. Die Pflege muß die Einschränkungen
arteigenen Pflegeverhaltens und anderer, durch die Haltung gegebener
Einflüsse ausgleichen. Pflegehandlungen durch den Menschen fördern
das Vertrauen und sind eine Möglichkeit für soziale Kontakte.
Pflegemaßnahmen sind dem Haltungssystem anzupassen.
1.5 Hufpflege
Fohlen und Jungpferde sind frühzeitig an das Aufhalten
für Hufpflegehandlungen zu gewöhnen.
Hufe sind
regelmäßig auf ihren Zustand zu prüfen und in Abhängigkeit
vom Haltungssystem so zu pflegen, daß die Gesunderhaltung des Hufes
gewährleistet ist. Vor und nach jeder Nutzung sind Sohle und Strahlfurchen
zu säubern.
Unbeschlagene Pferde sind in der Regel alle 6 bis 8
Wochen auf Stellung und Abnutzung der Hufe zu kontrollieren und nach Bedarf zu
korrigieren. Wenn der Zustand der Hufe oder die Nutzung es erfordern, sind
Pferde fachgerecht zu beschlagen. Das Beschlagsintervall beträgt in der
Regel 6 bis 8 Wochen.
1.6 Bewegung
Mangelnde Bewegung bedingt Schäden, insbesondere am
Bewegungsapparat. Darüber hinaus behindert Bewegungsmangel z. B. auch die
Selbstreinigungsmechanismen in den Atemwegen, beeinträchtigt u. a. den
Hufinechanismus und den gesamten Stoffwechsel.
Unter naturnahen Bedingungen bewegen sich Pferde im
Sozialverband zur Futteraufnahme bis zu 16 Stunden täglich. Hierbei
überwiegt der entspannte Schritt. Unter Haltungsbedingungen ist zum
Ausgleich für den Aktivitätsverlust eine mehrstündige
Bewegungsmöglichkeit anzubieten. Die erforderliche zusätzliche
Bewegung wird neben Arbeit oder Training durch Weidegang, Auslauf o. ä.
erreicht. Das Training oder der Arbeitseinsatz der Pferde müssen
physiologisch sinnvoll aufgebaut sein und ihrer Kondition entsprechen*).
Zuchtstuten, Fohlen und Jungpferden ist grundsätzlich
täglich Auslauf oder Weidegang zu gewähren. Für Hengste ist,
falls mit ihnen nicht gearbeitet wird, mindestens täglicher Auslauf im
Paddock oder Bewegung an der Führmaschine`) und, wenn ohne Gefahr
möglich, auch Weidegang sicherzustellen.
1.7 Weide
Weidegang ist Pferden so oft wie möglich zu gewähren,
da die Weide ihrem natürlichen Lebensraum am ehesten entspricht. Auf der
Weide sollen Pferde in der Regel in Gruppen gehalten werden. Die Anforderungen
an die Gruppenhaltung entsprechend Punkt 3.1. sind sinngemäß
anzuwenden. Zu berücksichtigen ist, daß auch der Weidegang
bestimmten Anforderungen unterliegt. Defekte oder unzureichende
Einzäunungen sind tierschutzwidrig; Stacheldrahtzäune,
Knotengitterzäune u. ä. sind als alleinige Begrenzungen ungeeignet.
Einfriedungen sind regelmäßig zu kontrollieren und ggf. zu
reparieren.
Werden Pferde auf Weiden gehalten, muß ihnen die
Möglichkeit zum Aufsuchen eines geeigneten Witterungsschutzes gewährt
werden. Es sei denn, die Witterung ist so, daß die Tiere den
Witterungsschutz nicht aufsuchen würden oder nur über solche
Zeiträume auf eine Weide verbracht werden, daß Leiden oder
Schäden nicht auftreten können. Natürlicher Witterungsschutz
kann je nach Witterung und Gegebenheiten eine Baum- oder Buschgruppe oder
dergleichen sein. Voraussetzung ist, die Schutzfunktion wird unter den
gegebenen Umständen erfüllt. So sind Laubbäume in der kalten
Jahreszeit z. B. bei langdauernden Niederschlägen ungeeignet. Unter dem
Witterungsschutz darf sich auch bei langdauernden Niederschlägen kein
Morast entwickeln. Falls kein natürlicher Witterungsschutz vorhanden ist,
muß erforderlichenfalls ein geeigneter künstlicher Schutz zur
Verfügung stehen. So kann im Sommer ein Schutz'gegen intensive
Sonneneinstrahlung ausreichen. Im Winter ist ein Schutz gegen Wind und
Niederschlag sicherzustellen. Aus Hygienegründen muß der Boden bei
fest erstelltem Witterungsschutz trocken sein und sauber gehalten werden.
Die Fläche des Witterungsschutzes soll so groß sein,
daß sich dort alle Pferde gleichzeitig aufhalten können. Kann
Witterungsschutz generell nicht geboten werden, sind Pferde bei extremer
Witterung oder Insektenplage in den Stall zu verbringen.
Auf Ganztagsweiden muß eine Tränke zur
Verfügung stehen.
Sofern keine Weide zur Verfügung steht, ist ein
entsprechend großer Auslauf als Alternative geeignet. Er unterliegt den
gleichen Anforderungen, die an Weiden gestellt werden, muß aber
erforderlichenfalls befestigt sein. Weiden und Ausläufe sowie
Futterplätze müssen hygienischen Anforderungen genügen.
1.8 Futter und Futteraufnahme
Unabhängig vom Haltungssystem muß das Futter in
Qualität, Zusammensetzung und Menge dem Erhaltungs- und Leistungsbedarf
des Einzeltieres entsprechen; Überfütterung ist genau so zu vermeiden
wie Mangelernährung. Futter und Wasser müssen gesundheitlich
unbedenklich sein.
Der Verdauungsapparat des Pferdes ist auf kontinuierliche
Futteraufnahme eingestellt. Zur artgemäßen Ernährung des
Pferdes ist ein ausreichender Teil an strukturiertem Futter
unerläßlich. Falls kein Dauerangebot an rohfaserreichem Futter
besteht, muß es mindestens dreimal täglich verabreicht werden.
Größere Kraftfuttergaben sind auf mehrere,
mindestens drei Rationen zu verteilen. Der Fütterungsvorgang ist so zu
gestalten, daß Futterneidreaktionen nur in geringem Ausmaß
auftreten.
Frei lebende Pferde sind zwei Drittel ihrer Zeit mit der
Futtersuche und Futteraufnahme beschäftigt. Den Pferden muß deshalb
genügend Zeit und Ruhe zur Futteraufnahme zur Verfügung stehen. Die
Futteraufnahme dient nicht nur der Ernährung, sondern auch der
Beschäftigung. Bei Stroheinstreu muß auf gute Qualität geachtet
werden, da sie von den Pferden als Rauhfutter aufgenommen wird.
Wasser muß im Stall und bei ganztägigem Weidegang
ständig zur Verfügung stehen, mindestens aber dreimal täglich
bis zur Sättigung verabreicht werden. Bei Weidegang müssen Pferde
auch in der kalten Jahreszeit mindestens morgens und abends trinken
können.
Gedankenloses Füttern mit Leckerbissen schaff
unerzogene Bettler", erzeugt Unruhe im Stall und kann zu
unerwünschtem Verhalten führen. Sie sollten deshalb nur im
Zusammenhang mit Erziehung, Ausbildung oder Arbeit als Belohnung verabreicht
werden.
1.9 Gestaltung des Stallklimas
Der Atmungsapparat der Pferde ist besonders empfindlich gegen
Staub und Schadgase. Deshalb müssen im Stall ausreichende
Frischluftversorgung und angemessene Luftzirkulation sichergestellt sein.
Staub- und Keimgehalt, relative Luftfeuchte und Schadgaskonzentration
müssen in einem Bereich gehalten werden, der für die Pferdegesundheit
unbedenklich ist. Dies wird durch geeignete Lüftungssysteme, Pflege der
Einstreu und Vorlage staubarmen Futters erreicht. Der Aufenthaltsbereich der
Pferde soll ständig mit Frischluft durchspült sein.
Pferde können bei entsprechender Konditionierung
große Temperaturschwankungen vertragen. Gleichmäßige
Stalltemperatur ist falsch, da sie den Organismus nicht zum Training der
therrnoregu- latorischen Mechanismen anregt. Eine solche Stimulierung wird nur
erreicht, wenn die Stalltemperatur der Außentemperatur ganzjährig
gemäßigt folgt.
Bei Stallhaltung sollen folgende Anforderungen erfüllt
werden:
| Lufttemperatur |
die Stalltemperatur soll der Außentemperatur auch im
Winter gemäßigt folgen |
| Luftfeuchte |
60-80 |
| Luftströmun s eschwindi keit im Tierbereich |
mindestens 0,1 m/s |
| Kohlendioxidgehalt der Luft als Schadgasindikator |
< 0,10 vol.% |
| Ammoniakgehalt der Luft |
< 10 ppm |
| Schwefelwasserstoff |
0 ppm |
Das natürliche Spektrum des Sonnenlichtes hat starken
Einfluß auf den gesamten Stoffwechsel, wodurch Widerstandskraft,
Leistungsfähigkeit und Fruchtbarkeit positiv beeinflußt werden.
Deshalb sollen Pferde möglichst oft natürliches Licht aufnehmen
können (Auslauf, Außenklappen). Die Fensterfläche soll
mindestens '/,der Stallfläche betragen und bei Verschattung
entsprechend größer sein. '
2. Management
Der Pferdehalter muß über entsprechendes Fachwissen
hinsichtlich der arttypischen Bedürfnisse des Pferdes verfügen. Er
muß Kenntnisse über das Sozial- und Ausdrucksverhalten besitzen
sowie Krankheitsanzeichen frühzeitig erkennen.
Er hat sicherzustellen, daß
- jedem Pferd täglich ausreichend sinnvolle Bewegung
ermöglicht wird,
- Zuchtstuten, Fohlen und Jungpferde täglich Auslauf oder
Weidegang erhalten,
- jedes Pferd täglich auf Krankheitsanzeichen kontrolliert
wird,
- bei Schäden oder Krankheiten rechtzeitig ein Tierarzt
hinzugezogen wird,
- täglich mehrmals gefüttert wird und soviel Zeit zur
Verfügung steht, daß ausreichend Futter in Ruhe aufgenommen werden
kann,
- jedes Pferd mehrmals täglich ausreichend trinken kann,
- die Körperpflege des Pferdes entsprechend den
Erfordernissen durchgeführt wird,
- regelmäßig Hufpflege und, sofern erforderlich,
fachgerechter Hufbeschlag erfolgt,
- Pferde auf trockener Einstreu stehen,
- Fohlen und Jungpferde an ein Anbinden zu Pflegemaßnahmen
und auf Transportfahrzeugen gewöhnt werden.
3. Aufstallungsarten
Die Aufstallungsart ist so zu wählen, daß dem
einzelnen Pferd die nach den Umständen der Nutzung
größtmögliche Entfaltung seines arttypischen Verhaltens
innerhalb des Haltungssystems ermöglicht, es vor Schäden bewahrt und
in seiner Entwicklung nicht behindert wird. Grundsätzlich werden
Gruppenhaltung und Einzelaufstallung sowie Ställe mit oder ohne
angeschlossene Auslaufmöglichkeit unterschieden.
Für bestimmte Nutzungsarten geeignete Haltungssysteme sind
unter Punkt 3.3 aufgeführt.
Unabhängig von der Aufstallungsart muß
gewährleistet sein, daß Pferde ungehindert abliegen und aufstehen
sowie in Seitenlage liegen und sich wälzen können.
Liege- und Laufflächen in Ställen müssen
hygienischen Anforderungen genügen. Liegeflächen sind einzustreuen.
3.1 Gruppenhaltung
Zu unterscheiden sind die Einraumlaufstallhaltung und die
Gruppenhaltung mit angeschlossenem Auslauf.
Pferde sollten, wo immer möglich, in Gruppen (zwei oder
mehr Pferde) gehalten werden. Diese Haltung ist hinsichtlich der
Bewegungsmöglichkeit für das Einzeltier und der gegenseitigen
Anregung zur Bewegung allen anderen Aufstallungsarten vorzuziehen. Dabei ist
allerdings zu berücksichtigen, daß auch bei der Haltung in Gruppen
gegenüber natürlichen Bedingungen Einschränkungen bestehen und
besondere Probleme auftreten können. So ist das Raumangebot und damit die
Möglichkeit, einander auszuweichen, begrenzt. Die Pferde können die
Zusammensetzung ihrer Gruppe nicht selbst bestimmen. Bei der Zusammenstellung
von Gruppen ist deshalb besonders auf Verträglichkeit der Pferde
untereinander zu achten. Sie ist in größeren Beständen leichter
zu realisieren, da hier für die Zusammenstellung eine größere
Auswahl besteht. Dennoch kann unter diesen Haltungsbedingungen die
Portionsfiütterung im Gegensatz zur natürlichen Futtersituation zu
Auseinandersetzungen und zu Nachteilen bei rangniederen Pferden führen.
Häufige Änderungen der Gruppenzusammensetzung oder das
Zusammenstellen sich nicht vertragender Pferde führen zusätzlich zu
Streß und permanenter Unruhe und müssen weitgehend vermieden werden.
Daraus ergibt sich, daß eine Gruppenhaltung von den
jeweiligen Voraussetzungen und der Nutzungsart abhängig und nur dann
vorzuziehen ist, wenn mit ihr keine erheblichen Beeinträchtigungen
einzelner Pferde verbunden sind. Für rangniedere Tiere müssen
entsprechende Ausweichmöglichkeiten gegeben und insbesondere bei
Unverträglichkeit Einzelaufstallungen mit Sicht-, Hör- und
Geruchskontakt zu anderen Pferden möglich sein. Die Gruppenhaltung
erfordert eine besondere Befähigung des Tierhalters.
In der Regel sollen Pferde in Gruppenhaltung an den Hinterhufen
unbeschlagen sein (Zuchtstuten, Jährlinge, Fohlen, weniger intensiv
genutzte Pferde). Bei Verträglichkeit innerhalb der Gruppe und
ausreichender Bewegungsfläche sind Ausnahmen möglich. Die Beurteilung
des Risikos liegt in der Verantwortung des Pferdehalters, Betreuers und des
Pferdebesitzers.
Bei Gruppenhaltung muß die individuelle Futterzuteilung
gewährleistet sein. Auch für rangniedere Pferde ist eine
ungestörte Futteraufnahme zu sichern. Dies wird z. B. durch geeignete
Freßstände oder kurzzeitiges Anbinden erreicht.
3.2 Einzelaufstallung
Die Ständerhaltung ist als Daueraufstallung für
Pferde unter Tierschutzgesichtspunkten abzulehnen; für Fohlen und
Jungpferde ist sie tierschutzwidrig. Noch bestehende Stallungen mit
Ständerhaltung sind baldmöglichst zu pferdegerechten
Aufstallungssystemen umzubauen.
Einzelboxen
Die Einzelaufstallung muß so gestaltet sein, daß
die Pferde möglichst ungehindert Sicht-, Hör- und Geruchskontakt zu
Stallgefährten haben. Die sozialen Kontaktmöglichkeiten zu
Artgenossen und eine Beschäftigung durch Beobachtung des Haltungsumfeldes
sind durch entsprechende bauliche Einrichtungen wie z. B. hälftig zu
öffnende Boxentüren oder Außenklappen zu sichern.
Für die Einzelhaltung gilt, daß ein Auslauf,
mindestens von der Größe einer Einzelbox, besser ist als gar keiner.
Der Auslauf soll ganzjährig benutzbar sein.
|
3.3. Möglichkeiten
der Pferdehaltung entsprechend der Nutzungsart
|
|
Nutzungsart
|
geeignete Haltungssysteme
|
| |
Einzelboxen
|
Gruppenauslaufhaltung
|
Einraum‑Gruppenlauf-stall
|
Weide mit Witterungsschutz
|
|
Zucht
Stuten mit Fohlen
|
geeignet, Auslauf und Weide Bedingung
|
geeignet, Weide Bedingung
|
geeignet, Auslauf und Weide Bedingung
|
geeignet
|
|
Stuten ohne Fohlen
|
geeignet, Auslauf und Weide Bedingung
|
geeignet, Weide Bedingung
|
geeignet, Auslauf und Weide Bedingung
|
geeignet
|
|
Jährlinge/Jungpferde
|
-
|
geeignet, Weide Bedingung
|
geeignet, Auslauf und Weide Bedingung
|
geeignet
|
|
adulte Hengste
|
geeignet, zusätzliche ausreichende Bewegung
Bedingung
|
geeignet, je nach Aufzuchtbedingung
und Rasse
|
bedingt geeignet, je nach Aufzuchtbedingung
und Rasse
|
geeignet, je nach Aufzuchtbedingung
und Rasse
|
|
Verkaufsstall/
Ausstellungsstall
|
geeignet
|
-
|
-
|
-
|
|
Reitstall/Fahrstall
|
geeignet mit angeschlossenem Auslauf
|
geeignet bei wenig Wechsel der Pferde
|
-
|
geeignet bei wenig Wechsel der Pferde
|
|
Rennstall
|
geeignet, Auslauf wird empfohlen
|
geeignet bei wenig Wechsel der Pferde
|
-
|
-
|
|
Pensionspferdehaltung
|
geeignet bei häufigem Wechsel der Pferde,
Auslauf oder Weide Bedingung
|
geeignet, bei wenig Wechsel der Pferde,
Weidegang wird empfohlen
|
-
|
geeignet je nach Art des Reitbetriebes,
bei wenig Wechsel der Pferde
|
|
Arbeitspferde
|
geeignet, Auslauf bzw. Weidegang wird
empfohlen
|
geeignet
|
-
|
geeignet
|
|
Zoo/Freigehege
|
geeignet, Auslauf Bedingung
|
geeignet
|
-
|
geeignet
|
|
Zirkus
|
geeignet, im Heimat-/Winterquartier
Auslauf Bedingung
|
geeignet
|
-
|
im Heimat-/Winterquatier geeignet
|
|
Schaustellung **)
|
geeigenet, im Heimat-/Winterquartier
Auslauf Bedingung
|
geeignet
|
-
|
im Heimat-/Winterquatier geeignet
|
|
**)
Für kurzzeitige Unterbringung ist eine Ständerhaltung möglich.
|
4. Richtmaße
Bei der Beurteilung des einzelnen Betriebes ist zu
berücksichtigen, daß Haltungsumfeld und Nutzung in sehr komplexer
Weise auf das Pferd einwirken. Es ist möglich, daß geringe
Abweichungen in Einzelbereichen durch Managementmaßnahmen abgefangen
werden können, so daß die Pferde ausgeglichenes Verhalten und guten
körperlichen Zustand zeigen.
Grundsatz für alle Bauteile: Sie sind so zu gestalten,
daß sich Pferde nicht festklemmen oder an scharfen oder hervorstehenden
Teilen verletzen können. Decken sollen so hoch sein, daß sich Pferde
beim Hochwerfen des Kopfes nicht verletzen. Bei Stallneubauten für
Großpferde gilt als Richtmaß eine lichte Deckenhöhe von
mindestens 1,5 x Widerristhöhe großer Pferde, d. h. von ca. >_
2,70 m.
Für Gruppenhaltung gilt: je kleiner die Gruppe, desto
größer ist der Platzbedarf je Pferd, mehrere Ausgänge zum
Auslauf, keine Sackgassen, Ausweichmöglichkeit für rangniedere Tiere.
Im
einzelnen sollen folgende Maße eingehalten bzw. bei Neu- und Umbauten zugrunde
gelegt werden:
Alle
Bemessungsangaben beziehen sich auf die Widerristhöhe
(Wh)
sehr große Pferde
= 1,80 m
durchschnittlich
große Pferde = 1,67 m
Ponys = 1,45 m
Bemessung der Liegeflächen bei der
Haltung in Gruppen
Einraumlaufstall ohne permanenten Zugang zum Auslauf
mindestens
(2 x Wh)² je Pferd (wie bei Einzelbox)
Beispiel:
durchschnittliche
Widerristhöhe der einzustellenden Pferde: 1,67 m
Flächenbedarf = (2 x
1,67)² = 11,2 m² je Pferd
Gruppenlaufstall mit integrierten Freßständen und
ständigem Zugang zum Auslauf
mindestens 3 x Wh² je Pferd (ohne Platz für Freßstände)
Beispiel:
durchschnittliche
Widerristhöhe der einzustellenden Pferde: 1,67 m
Flächenbedarf = 3 x
1,67² = 8,4 m² je Pferd
Gruppenlaufstall mit getrennt liegenden Freßständen und
ständigem Zugang zum Auslauf
mindestens 2,5 x Wh² je Pferd
Beispiel:
durchschnittliche
Widerristhöhe der einzustellenden Pferde 1,67 m
Flächenbedarf = 2,5 x 1,67² je Pferd = 7,0 m² je Pferd
Bei günstigen
Vorraussetzungen hinsichtlich Raumstruktur, Pferde und Betreuung ist eine
Reduzierung um bis zu 20 % möglich.
Freßstände
Bei Gruppenauslaufhaltung werden Freßstände empfohlen.
Freßstände können auch durch andere Maßnahmen zur individuellen
Futterversorgung ersetzt werden.
Breite = 80 cm, bei
kleinen Ponys schmaler, Länge einschließlich Krippe 1,8 x Wh
= sehr große
Pferde 3,25 m
= durchschnittl.
große Pferde 3,00 m
= Ponys 2,60 m
Seitliche Transparenz
ist erforderlich
Tränken so anbringen,
daß fressende und trinkende Pferde sich nicht gegenseitig erreichen können.
Einzelhaltung
Fläche einer Einzelbox:
mindenstens
= (2 x Wh)²
= sehr große
Pferde ca. 13,0 m²
= durchschnittl.
große Pferde ca. 11,2 m²
= Ponys ca.8,5 m²
schmale Seite der
Einzellaufbox:
mindestens = 1,5 x Wh
= sehr große
Pferde ca. 2,70 m
= durchschnittl.
große Pferde ca. 2,50 m
= Ponys ca. 2,20 m
Höhe der Boxentrennwand (brusthoch):
ca. 0,80 x Wh
= sehr große
Pferde ca. 1,45 m
= durchschnittl.
große Pferde ca. 1,35 m
= Ponys ca. 1,20 m
Höhe der Boxentrennwand (Oberteil
vergittert, durchsichtig): ca 1,30 x Wh
= sehr große
Pferde ca. 2,35 m
= durchschnittl.
große Pferde ca. 2,20 m
= Ponys ca. 1,95 m
Höhe der Boxentrennwand (bis
oben undurchsichtig, nur in Ausnahmefällen anzuwenden): mindestens = 1,45 x Wh
= sehr große
Pferde ca. 2,60 m
= durchschnittl.
große Pferde ca. 2,40 m
= Ponys ca. 2,25 m
Anmerkung: Hengste
und Stuten sollen in der Regel nicht in unmittelbar benachbarten Boxen mit
Berührungs-, Sicht- und Geruchskontakt untergebracht werden.
Höhe der Krippensohle (Freßebene):
ca. 1/3 x Wh
= sehr große
Pferde ca. 60 cm
= durchschnittl.
große Pferde ca. 55 cm
= Ponys ca. 50 cm
= kleine Ponys ca. 30 - 40 cm
Anmerkung:
Krippen möglichst in Boxenecken anbringen (Vermeidung von Verletzungen).
Tränken und Krippen möglichst weit voneinander entfernt anbringen
(Einspeichelung des Futters, Hygiene).
Rauhfutter, z.B. Heu, kann bei Vorlage innerhalb der
Boxen vom Boden aufgenommen werden (Vermeidung von Verletzungen durch
Gitterstäbe von Raufen).
Höhe Boxenaußentüren: 1,4 x Wh
= sehr große
Pferde ca. 2,50 m
= durchschnittl.
große Pferde ca. 2,35 m
= Ponys ca. 2,00 m
Höhe untere Türhälfte bei halbierten Türen: 0,8 x Wh
= sehr große
Pferde ca. 1,45 m
= durchschnittl.
große Pferde ca. 1,35 m
= Ponys ca. 1,16 m
Breite von Durchgängen:
= große Pferde ca. 1,20 m
= Ponys ca. 1,00 m
Breite von Stallgängen:
möglichst 3,00 m,
mindestens 2 x Durchgangsbreite erforderlich, da sonst ein Umdrehen der Pferde
nicht möglich ist.
= große Pferde ca. 2,40 m
= Ponys ca. 2,00 m
Anbindestand (nur noch für vorübergehende Haltung, s.
Punkte 3.2/3.3):
Standbreite bei
geschlossenen, feststehenden Seitenabgrenzungen (Kastenstand)
mindestens: = Wh + 20 cm
= sehr große
Pferde ca. 2,00 m
= durchschnittl.
große Pferde ca. 1,90 m
= Ponys ca. 1,65 m
Standbreite bei
seitlicher Begrenzung mit beweglichen Flankierstangen
mindestens: = Wh
Standlänge = 2 x Wh
= sehr große
Pferde ca. 3,60 m
= durchschnittl.
große Pferde ca. 3,35 m
= Ponys ca. 2,90 m
Quellenangabe
Sachverständigengruppe tierschutzgerechte Pferdehaltung
BML, Rochusstr. 1, 53123 Bonn
10. 11. 1995
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