Bei den Olympischen Spielen in Athen sowie bei vorangegangenen Wettkämpfen wurden bei verschiedenen Pferden "verbotenen Substanzen" festgestellt. Nach der Darstellung der Reiter, der Pferdebesitzer sowie der Haus- und Mannschaftstierärzte handelte es sich bei diesen Substanzen um verschwindend geringe Restmengen von Medikamenten, die zur medizinischen Versorgung der Pferde angezeigt waren. Die Medikamente seien angewandt worden, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere zu fördern, nicht aber um ihre Leistungsfähigkeit in unerlaubter Weise zu beeinflussen.
Die Diskussion dieser Fälle und insbesondere die nachfolgende Disqualifikation der Pferde in den Wettbewerben bestärkten die Reiter, die Pferdebesitzer, die behandelnden Tierärzte und auch verschiedene Verantwortliche in den Reiterverbänden in ihrer öffentlich vorgetragenen Forderung, die von der Deutschen sowie der Internationalen Reiterlichen Vereinigung vertretene "Null-Lösung" aufzuheben Die bisher als "verboten" gebrandmarkten Substanzen sollen - nach Ansicht der Reiter und der weiteren Verantwortlichen - in begrenzter Menge zugelassen werden, um veterinärmedizinisch angezeigte Behandlungen bei den im Sport eingesetzten Pferden zu gestatten und so deren Gesundheit und Wohlbefinden zu fördern.
Die Gesellschaft für Pferdemedizin (GPM), der Zusammenschluss praktizierender und wissenschaftlich tätiger Tierärzte für Pferde, sieht sich veranlaßt, zu den genannten Ereignissen und zu den daraus abgeleiteten und wiederholt vorgetragenen Forderungen Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme soll diverse einseitige Darstellungen in der Öffentlichkeit korrigieren und zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen.
Das Reglement der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI) sowie die Leistungsprüfungsordnung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) verbieten bei den im Sport eingesetzten Pferden körperfremde Substanzen weitgehend und körpereigene Substanzen in einer im gesunden Organismus nicht auftretenden Konzentration.
Diese Verbote dienen nicht nur dem Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens der Pferde sondern durch den Ausschluss einer "unnatürlichen" Beeinflussung der Leistungsfähigkeit auch der Wahrung der Chancengleichheit im sportlichen Wettkampf.
Der Widerstreit zwischen den Stimmen, die die uneingeschränkte Therapie der Pferde fordern, und den Befürwortern der konsequenten Beachtung der (restriktiven) Vorschriften der Verbände beruht nicht zuletzt auf der Tatsache, daß diverse Substanzen sowohl zur Therapie als auch zur (unerlaubten) Leistungsbeeinflussung eingesetzt werden können und eingesetzt werden. Zudem geht in manchen Fällen mit dem therapeutischen Einsatz eine Leistungsbeeinflussung einher. Diese Fakten bedingen, dass solche in den Analysen nachgewiesene und zur Leistungsbeeinflussung eingesetzte "verbotene" Substanzen häufig als Medikamente deklariert werden, die der Gesundheit und dem Wohlbefinden des Pferdes dienen.
Im Fall des Nachweises "verbotener" Substanzen benennen die Reiter, die Besitzer und die behandelnden Tierärzte dementsprechend immer wieder therapeutische Maßnahmen, über die die Substanzen in den Körper der Pferde gelangten beziehungsweise gelangt sein sollen.
Die Verwendbarkeit verschiedener Substanzen - einerseits zur Therapie, andererseits zur Leistungsbeeinflussung - verpflichtet die für das Wohl der Pferde und für die Chancengleichheit im Sport Verantwortlichen, gegenüber den angeführten Begründungen Zweifel anzumelden.
Die üblichen, häufig nicht überprüfbaren Vorgaben der Reiter, Besitzer und der behandelnden Tierärzte dürfen jedenfalls nicht dazu führen, eine absichtliche oder unabsichtliche Leistungsbeeinflussung auszuschließen.
Die angemeldeten Zweifel dienen letztlich dem Wohl der Pferde und der Chancengleichheit im Wettkampf. Die unterschiedliche Verwendungsmöglichkeit diverser Substanzen und die gebotenen Zweifel an den Vorgaben der Betroffenen gingen in die geltenden Verbote der FEI und der FN ein.
Diese Verbote weniger restriktiv zu fassen und die verschiedenen Substanzen in bestimmten Konzentrationen zu akzeptieren, würde darauf hinauslaufen, die Verbote weitgehend aufzuheben und nicht nur für die therapeutischen Maßnahmen, sondern auch für die unerlaubte Leistungsbeeinflussung tolerierte Spielräume zu schaffen. Die Trennung der beiden Funktionen würde noch weitergehend als bisher einer möglichen Manipulation Vorschub leisten. Es ist nämlich nicht möglich, für alle in Frage kommende Substanzen die Konzentration zu ermitteln, die nicht mehr wirksam ist.
Das konsequente Verbot körperfremder Substanzen sowie körpereigener Substanzen in unphysiologischer Konzentration unterbindet die Therapie mit diesen Substanzen bei den im Sport eingesetzten Pferden, das heißt, es läßt den Einsatz derart behandelter Pferde erst nach der gänzlichen Ausscheidung der eingesetzten Substanzen zu.
Dieses Verbot ist veterinärmedizinisch angeraten, weil man - ohne Beweis des Gegenteils - in der Regel davon ausgehen muß, daß Substanzen selbst in geringen Mengen im Organismus wirken, solange sie in diesem vorhanden sind, nämlich nachgewiesen werden.
Ferner ist das Verbot einer Wettkampfteilnahme für die im beschriebenen Sinne behandelten Pferde veterinärmedizinisch angeraten, weil dadurch die Voraussetzung für eine ausreichend lange Heilungs- und Rekonvaleszenzphase geschaffen wird.
Das Postulat, dem Pferd ohne die Belastung des Wettbewerbs hinreichend Zeit für eine solche Rekonvaleszenz zu gewähren, ist angesichts der dem Sportbetrieb eigenen Dynamik besonders dringlich. Diese Dynamik führt nämlich dazu, die Pferde möglichst intensiv einzusetzen. Der intensive, den angeborenen Dispositionen des Pferdes nicht selten widersprechende Einsatz führt in weitaus stärkerem Maße als der schonungsvolle zu Belastungen und schließlich zu Schäden, die der medizinischen Behandlung bedürfen.
Das heißt: Nicht selten dienen die medizinischen Behandlungen mit den "unerlaubten" Substanzen der "Heilung" von Schäden, die aus einer zu intensiven Nutzung der Pferde im Sport resultieren. Nicht selten dienen Therapiemaßnahmen zudem der "Heilung" von (Sekundär)Schäden, die durch den sportlichen Einsatz der Pferde vor dem Abschluß der Rekonvaleszenz verursacht werden.
Schließlich dienen Behandlungen auch der Heilung von (Sekundär)Schäden, die durch den (medikamentös unterstützten) Versuch hervorgerufen wurden, den Heilungsprozess in einem unphysiologischen Ausmaß zu verkürzen.
In solchen Fällen fördert die Therapie nur kurzfristig oder nur vordergründig das Wohl der Pferde; langfristig unterstützt sie die intensive, zu Schäden führende und/oder Schäden verstärkende Nutzung.
Diese Analyse der langfristig um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Pferde bemühten Veterinärmedizin lässt also erkennen: Den Verzicht auf das konsequente Verbot der Anwendung körperfremder Substanzen und körpereigener Substanzen in unphysiologischer Konzentration bei den im Sport eingesetzten Pferden zu Gunsten "konzilianter" Definition von Grenzmengen postulieren Reiter und Besitzer sowie in ihren Diensten stehende Tierärzte.
Ihre Forderung dient dem intensiven Einsatz der Pferde in dem mit erheblichem finanziellen Aufwand unterhaltenen nationalen und internationalen Sportbetrieb. Ihre Forderung dient jedenfalls nicht in erster Linie oder nicht ausschließlich der von diesem Einsatz unabhängigen Sorge um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Pferde. Langfristig würde der Verzicht auf die "Nulllösung" den Pferden nämlich schaden und das Ansehen des Pferdesports mindern. Der Verzicht würde zudem der Verwirklichung des "Code of Conduct" der FEI sowie der "ethischen Grundsätze" der FN zuwiderlaufen, speziell den Bestimmungen, die Wettkämpfe nur mit gesunden, nicht durch unnatürliche Mittel in ihrer Leistungsfähigkeit beeinflußten Pferden zu bestreiten und weder durch die Wettkämpfe noch durch das Training die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere zu beeinträchtigen.
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